Aussagepsychologische Begutachtung
In erster Linie erstelle ich (z. B. für Staatsanwaltschaften) Sachverständigengutachten zu forensisch-psychologischen Fragestellungen. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt hierbei auf der Erstellung aussagepsychologischer Gutachten im Bereich des Ermittlungs- und Strafverfahrens. Insbesondere bei Sexualdelikten steht die Prüfung der Erlebnisfundiertheit von Zeugenaussagen im Fokus. Zudem werden regelmäßig Gutachten zur Frage der Aussagetüchtigkeit von Kindern sowie von psychisch beeinträchtigten und intelligenzgeminderten Zeugen erstellt.
Mit zunehmender Häufigkeit werde ich als Sachverständige bereits in einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens hinzugezogen, um eine mehrfache Befragung möglicher Opferzeugen zu vermeiden, beispielsweise bei der polizeilichen Erstbefragung eines Kindes oder einer richterlichen Videovernehmung.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Begutachtung von Antragstellern und Klägern im Kontext des Opferentschädigungsgesetzes. Die Fragestellungen von Versorgungsämtern und Sozialgerichten betreffen hierbei ebenfalls die Glaubhaftigkeit einer Aussage. Darüber hinaus sind fundierte Kenntnisse im Bereich der Psychotraumatologie und hinsichtlich multipler psychischer Störungsbilder erforderlich.
Die Erstellung der Gutachten orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Standards für forensisch-psychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtungen, wie sie im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.07.1999 als Mindeststandards festgelegt wurden.
Zur Sicherung der Qualität meiner Arbeit erfolgt eine fortlaufende Fachsupervision. Überdies nehme ich regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil, um die neuesten Erkenntnisse aus Forschung und Rechtsprechung in meine Tätigkeit einfließen zu lassen.