Adoptionsbegutachtung
Gutachten im Rahmen eines Adoptionsbewerbungsprozesses dienen dem Zweck, die Adoptionsbewerber bei ihrem Wunsch nach der Vermittlung eines Kindes, gegebenenfalls aus einem fremden Land, zu unterstützen. Das schriftliche Gutachten soll dabei Stellung beziehen, ob die Bewerber aus psychologischer Sicht geeignet sind, ein fremdes Kind aufzunehmen und als eigenes Kind aufzuziehen.
Die Begutachtung soll beispielsweise folgende Fragen klären:
- Psychische Eignung: Sind die potenziellen Adoptiveltern psychisch dazu in der Lage, mit hoher Wahrscheinlichkeit bis über die Pubertät des Kindes hinaus als belastbare Bezugspersonen zur Verfügung zu stehen?
- Persönliche Eigenschaften: Verfügen die potenziellen Adoptiveltern über hinreichendes Einfühlungsvermögen, Bindungsfähigkeit, hohe Belastbarkeit, ausreichende Problemlösungskompetenz und Offenheit gegenüber anderen Lebensweisen?
- Erziehungsvorstellungen und -ziele: Sind die Erziehungsvorstellungen und -ziele der potenziellen Adoptiveltern geeignet, eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu ermöglichen?